Unser Leistungsspektrum im Überblick:

  • Technische Betreuung
  • Kaufmännische Betreuung
  • Wirtschaftsplan
  • Jahresabrechnung
  • Eigentümerversammlung mit Protokoll
  • Hausordnung
  • Verträge für die Gemeinschaft
  • Überwachung der Verträge der Gemeinschaft
  • Geldverwaltung/Finanzverwaltung
  • Rechnungskontrolle und Rechnungsanweisung
  • Buchführung u.v.m.

Technische und Kaufmännische Betreuung

Die technische Betreuung ist bei uns in fachkundigen Händen. Als zentraler Ansprechpartner für Mieter, Handwerker und Behörden planen und koordinieren wir die Werterhaltung Ihrer Investition in Ihrem Auftrag.

Die Mitarbeiter der DvK Immobilien GmbH führen mit den lokalen Partnern regelmäßige Objektbegehungen durch.
Dadurch haben wir stets die Bausubstanz im Blick und können mögliche Sanierungen, Renovierungen und Modernisierungen vorausschauend für Sie planen.

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten-/ Einnahmeart, in Form von Gesamt-/ und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/ Teileigentum.

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum.

Der Bestandsnachweis enthält die Angabe über Einnahmen, Ausgaben, Forderung und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontenstände.

Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb von 3 Wochen vor und nach der Eigentümerversammlung während der Bürozeiten - nach vorheriger Terminvereinbarung - im Büro der Verwaltung zur Verfügung. Dies ersetzt die Vorlage der Belege in der Eigentümerversammlung.

Verwalten

VERTRÄGE FÜR DIE GEMEINSCHAFT:
Abschließen und Kündigen von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.

ÜBERWACHUNG DER VERTRÄGE DER GEMEINSCHAFT:
Betreuen und Überwachen der Dienstleister der Eigentümergemeinschaft.

GELDVERWALTUNG:
Einrichten und führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters

RECHNUNGSKONTROLLE & -ANWEISUNG:
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart - und Münzgeldkassen

Eigentümerversammlung und Niederschrift

Einladen und Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt an einem vom Verwalter nach Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat festgelegten Ort (Rügen bzw. Köln).

Die Einladung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.

Der Verwalter führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.

Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/ Nutzungsordnungen mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.

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